Bestattung |
telefonisch erreichbar |
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Todesfall in einer Wohnung | Bei einem Todesfall in der Wohnung, muss zuerst der Beschauarzt, welcher der Gemeindearzt bzw. der diensthabende Arzt sein kann,
verständigt werden. Nach erfolgter Totenbeschau, kontaktieren Sie uns bitte und wir veranlassen die nächsten Schritte. Weiters übernehmen wir gerne auch die Anzeige des Todesfalles beim zuständigen Standesamt. |
Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim | Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist,
wird die Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt vor Ort durchgeführt.
Die Leitung der jeweiligen Institution ist zur Anzeige des Todesfalles beim Standesamt verpflichtet.
Auch die Verständigung der Angehörigen wird (falls diese über den Todesfall noch nicht informiert sein sollten)
von der Institutsleitung durchgeführt.
Die nächsten Schritte übernehmen wir gerne für Sie. Es besteht keinesfalls Anlass dafür die Bekleidung für den Verstorbenen sowie die notwendigen Dokumente in das Krankenhaus zu bringen. Es ist nur notwendig diese in unserem Aufnahmebüro abzugeben. |
Folgende Dokumente werden für die Beurkundung auf dem Standesamt benötigt |
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Für die Durchführung der Trauerfeier ist weiteres wichtig |
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